© (2024) A. & H. Bolst-Malerwerkstätte - Christian-Wirth-Straße 14 - 36043 Fulda
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Schimmelsanierung
Schimmelpilze werden immer häufiger zu Problemen und zur Belastung in Innenräumen.
Diese sind häufig der Grund für Krankheiten. Schimmelpilze entstehen häufig in Verbindung
mit Feuchtigkeit oder einer schlechten Belüftung. Schimmelpilze sind ein guter Nährboden
für andere gesundheitsschädlichen Krankheitserreger.
Unser Unternehmen hat sich auf die Beseitigung von Schimmel spezialisiert.
Seit dem 23.01.2009 ist Andreas Bolst als Sachverständiger für Schimmelschäden durch den
TÜV Rheinland zertifiziert.
Es gibt mehrere Arten der Sanierung von Schimmelpilzschäden:
•
Chemische Reinigung und Entfernung
•
Desinfektion und Feinreinigung
•
Entfernung und fachgerechte Entsorgung von Putz- oder Trägeruntergründen
Schimmel in der Wohnung: Mieter ist regelmäßige Lüftung der Wohnung zumutbar
Häufig werden Malerbetriebe zur Beseitigung von Schimmelschäden gerufen. Wenn der Schimmel
danach wieder auftritt, heißt es oft, der Maler habe nicht richtig gearbeitet. Vielfach bieten auch
mehrere Ursachen den Nährboden für Schimmel. Dabei ist das richtige Lüftungsverhalten der
Bewohner über den Luftaustausch von großer Bedeutung. Dies kann für die Schimmelbildung
ursächlich sein. Wegen unzureichendem Lüften hat das Landgericht Frankfurt nun einen Mieter
zum Schadensersatz verurteilt (Az.: 2-17 S 89/11).
Im vorliegenden Fall nahm die klagende Vermieterin den Mieter auf Zahlung rückständiger Miete
und auf die Erstattung von Gutachterkosten in Anspruch. Der Beklagte hatte die Miete wegen
Schimmelpilzbefalls gemindert. Das vom Gericht eingeholte Sachverständigengutachten hatte
dann jedoch ergeben, dass der Schimmel auf das mieterseitige Verhalten mit nicht ausreichender
Lüftung zurückzuführen war. Zwar war die streitgegenständliche Wohnung wegen des Schimmels
mangelhaft. Eine Mietminderung war aber ausgeschlossen, weil der Beklagte den Schimmel durch
mangelndes Lüften selbst verursacht hat.
Oftmals werden bei Schimmelbefall von den Betroffenen automatisch die örtlichen Gegebenheiten,
d. h. die Bausubstanz oder z. B. Mängel in der Dämmung verantwortlich gemacht. Dabei liegt die
Ursache häufig beim Verhalten des Nutzers selbst.
*: richtigerweise hätte im Urteil der Terminus Kondensation gewählt werden müssen
Quelle: (Auszug) Verband - Farbe, Gestaltung, Bautenschuzt